Auftragsinformationen

In folgenden Fällen übernehmen wir für Sie Bewertungsaufträge.

Als unabhängiges und unparteiisches Sachverständigenbüro stehen wir Ihnen für die Bewertung im Sinne des § 194 Baugesetzbuch der folgenden Bewertungsobjekte zur Verfügung:

  • Gewerbe- und Industrieimmobilien
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Sondereigentum (z.B. Wohnungs- und Teileigentum)
  • Unbebaute Grundstücke
  • Erbbaurechte
  • Gutachtenstellungnahmen
  • Beleihungswertermittlungen

 

  • Immobilienkauf
  • Immobilienverkauf
  • Vermögensfeststellung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Erbschaften
  • Scheidung
  • Schenkung
  • Gerichtliche Auseinandersetzung
  • Steuerliche Betrachtung
  • Finanzierung
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Zwangsversteigerung

 

Welche Unterlagen werden benötigt:

Neben der unerlässlichen Objektbesichtigung des Bewertungsobjektes sind Unterlagen für die Wertermittlung notwendig.

Folgende Objektunterlagen bzw. Informationen benötigen wir von Ihnen:

 

  • Lageplan
  • Aktueller, vollständiger Grundbuchauszug
  • Auszug Baulastenverzeichnis
  • Grundrisspläne
  • Ansichtspläne
  • Schnittzeichnungen
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnungen mit Kubatur
  • Energieausweis
  • Mietaufstellungen bzw. Mietverträge
  • Teilungserklärung und Aufteilungspläne bei Wohnungs-/ Teileigentum
  • Gerichtsbeschluss
  • Verträge / Urkunden, die im Zusammenhang mit Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs stehen
  • Sonstige Vertragsunterlagen (z.B. Erbbaurechtsvertrag)

 

Nach Vereinbarung nehmen wir selbstverständlich die Beschaffung der Unterlagen für Sie vor.