Auftragsinformationen
In folgenden Fällen übernehmen wir für Sie Bewertungsaufträge.
Als unabhängiges und unparteiisches Sachverständigenbüro stehen wir Ihnen für die Bewertung im Sinne des § 194 Baugesetzbuch der folgenden Bewertungsobjekte zur Verfügung:
- Gewerbe- und Industrieimmobilien
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Sondereigentum (z.B. Wohnungs- und Teileigentum)
- Unbebaute Grundstücke
- Erbbaurechte
- Gutachtenstellungnahmen
- Beleihungswertermittlungen
- Immobilienkauf
- Immobilienverkauf
- Vermögensfeststellung
- Vermögensauseinandersetzung
- Erbschaften
- Scheidung
- Schenkung
- Gerichtliche Auseinandersetzung
- Steuerliche Betrachtung
- Finanzierung
- Bewertung von Rechten und Belastungen
- Zwangsversteigerung
Welche Unterlagen werden benötigt:
Neben der unerlässlichen Objektbesichtigung des Bewertungsobjektes sind Unterlagen für die Wertermittlung notwendig.
Folgende Objektunterlagen bzw. Informationen benötigen wir von Ihnen:
- Lageplan
- Aktueller, vollständiger Grundbuchauszug
- Auszug Baulastenverzeichnis
- Grundrisspläne
- Ansichtspläne
- Schnittzeichnungen
- Wohn-/ Nutzflächenberechnungen mit Kubatur
- Energieausweis
- Mietaufstellungen bzw. Mietverträge
- Teilungserklärung und Aufteilungspläne bei Wohnungs-/ Teileigentum
- Gerichtsbeschluss
- Verträge / Urkunden, die im Zusammenhang mit Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs stehen
- Sonstige Vertragsunterlagen (z.B. Erbbaurechtsvertrag)
Nach Vereinbarung nehmen wir selbstverständlich die Beschaffung der Unterlagen für Sie vor.