Honorar

Als Verbandssachverständige des BDGS erfolgt die Honorierung in der Regel auf der Grundlage der Honorartafel des BDGS zu Abs.1 der Honorarempfehlung für Wertermittlungen (in Anlehnung an den ehemaligen §34, HOAI-Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).